Klasse T
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)
- über 40 km/h nur nach Vollenden des 18. Lebensjahres
Voraussetzung: 16 Jahre
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)
- über 40 km/h nur nach Vollenden des 18. Lebensjahres
Voraussetzung: 16 Jahre