Klasse B

- Kfz (außer Krafträdern) bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen und Fahrersitz

 

- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder zulässiger Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

 

 

Voraussetzung: 18 Jahre