Klasse B
- Kfz (außer Krafträdern) bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen und Fahrersitz
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder zulässiger Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Voraussetzung: 18 Jahre
