Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden in den folgenden Klassen aus:

 

  • Klasse A1: Leichtkrafträder; über 50 ccm bis 125 ccm und Nennleistung bis 11 kW, beschränkt auf 80 km/h; ab 16 Jahren; über 80 km/h (durch bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit) nur wenn älter als 18 Jahre 

 

  • Klasse Ab: Motorräder auch mit Beiwagen über 50 ccm oder über 45 km/h; ab 18 Jahren, in den ersten 2 Jahren nach Erwerb beschränkt auf Krafträder bis 25 kW (34 PS) und 0,16 kW/kg (Leistung/Leergewicht)

 

  • Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 25 Jahren

 

  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleiter  

 

  • Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren

 

  • Klasse BE: Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger über 750 kg (auch mit bF 17 möglich)

 

  • Klasse M: Kleinkrafträder (und Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 50ccm und bis 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit), ab 16 Jahre möglich

 

  • Klasse L: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h auch mit Anhänger, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird (Kennzeichnung); Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) auch mit Anhänger, ab 16 Jahre möglich

 

  • Klasse T: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit); über 40 km/h nur nach Vollenden des 18. Lebensjahres, ab 16 Jahre möglich 

 

  • Klasse C: Kfz über 3.500 kg zuläassige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze und Fahrerplatz, Voraussetzung Klasse B, ab 18 Jahre möglich; Voraussetzungen: Klasse B und 18 Jahre

 

  • Klasse CE: KfZ der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse; Voraussetzungen: Klasse B,C und 18 Jahre

 

  • Klasse C1: KfZ (ausgenommen Krafträder) über 3500 kg zulässige Gesamtmassebis 7500 kg und bis 8 Sitzplätze und Fahrersitz; auch mit Anhänger bis 750 kg; Voraussetzungen: Klasse B und 18 Jahre

 

  • Klasse C1E: KfZ der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs, bis 12000kg zulässige Gesamtmasse der Kombination; Voraussetzungen: Klasse B,C1 und 18 Jahre